Erst als der Beschuldigte mit den objektiven Beweismitteln konfrontiert wurde, gab er zu, dass er den E-Scooter weiterverkaufen wollte bzw. ihn gegen Kokain einzutauschen versuchte. Es kann letztlich nicht abschliessend geklärt werden, wer den E-Scooter gestohlen und in der Folge dem Beschuldigten angeboten hat. Da in der Region ________ zwischen dem 01.02.2023 und dem 10.03.2023 nur ein einziger Segway Ninebot als gestohlen gemeldet wurde, geht das Gericht davon aus, dass es sich vorliegend um den Segway von P.________ handelt.