Zudem wurde mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten nur gerade 20 Minuten nach dem Diebstahl ein Foto aufgenommen, welches das gestohlene E-Bike von M.________ abbildet. Es wäre ein ausserordentlich grosser Zufall, wenn eine Drittperson ebenfalls am Tatort gewesen wäre und unmittelbar nach dem Diebstahl zum Beschuldigten gegangen wäre, um das E-Bike zu verkaufen. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zu Beginn der Befragungen noch behauptete, nicht zu wissen, in welchem Haus das Foto aufgenommen wurde.