9 11. Vorwurf des Diebstahls z.N. L.________ (AKS Ziff. I.1.8) Die Vorinstanz erwog zum angeklagten Tatvorwurf vom 22. Februar 2023 im Deliktsbetrag von CHF 4'850.00 (pag. 883) Folgendes (pag. 1185 f.): Der Beschuldigte bestreitet den Diebstahl des E-Bikes von L.________. Seine Behauptungen sind widersprüchlich. Anlässlich der Einvernahme vom 24.03.2023 behauptete der Beschuldigte noch, dass er das Display des Fahrrades reparieren wollte (pag. 300, Z. 557 f.).