10.5. Vorwurf des Diebstahls z.N. K.________ (AKS Ziff. I.1.7) Die Vorinstanz erwog zum angeklagten Tatvorwurf vom 22. Februar 2023 im Deliktsbetrag von CHF 3'178.70 (pag. 882) Folgendes (pag. 1182 f.): Der Beschuldigte hat auch den Diebstahl z.N. von K.________ anlässlich der delegierten Einvernahme vom 24.03.2023 (pag. 298, Z. 466 f.) noch bestritten bevor er sowohl anlässlich der delegierten Einvernahme vom 08.05.2023 (pag. 389, Z. 424) als auch anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 10.11.2023 (pag. 1085 Z. 28 ff.) den Diebstahl des Trottinettes von K.________ eingestand.