im Ladenlokal der Geschädigten gestohlen zu haben. Der Beschuldigte gab dabei an, nach dem ersten Diebstahl am Nachmittag des 10.03.2023 am Ladenlokal der Geschädigten nochmals vorbeigelaufen zu sein und nochmalig Parfums stehlen wollte, wobei er wiederum vom Sicherheitsdienst erwischt worden sei, obschon er von seinem Hausverbot Kenntnis hatte (pag. 284, Z. 164 ff.). Auch an der Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 10.11.2023 (pag. 1082, Z. 34 ff.) gab er an, den Sachverhalt gemäss AKS Ziff. I.1.1, I.2.1 und I.3 anzuerkennen.