1174): Der Beschuldigte ist betreffend den Vorwurf des Diebstals und des Hausfriedensbruchs geständig. Sowohl bei der polizeilichen Einvernahme vom 10.03.2023 (pag. 276, Z. 13 ff.) als auch anlässlich der Einvernahme bei der Hafteröffnung vom 11.03.2023 (pag. 283, Z. 148) gab er zu, vierzehn Parfums in Wert von CHF 2’916.90 (pag. 232 f. und pag. 249 f.) im Ladenlokal der Geschädigten gestohlen zu haben.