883 f.) vorgeworfen, er habe sich am 10. März 2023 um 15:00 Uhr in das Verkaufsgeschäft begeben, dort diverse Parfums behändigt und in seiner Jacke versteckt und sodann ohne zu bezahlen den Laden verlassen Deliktsbetrag CHF 1'803.00). Drei Stunden später habe er sich in Missachtung des gegen ihn bestehenden Hausverbots erneut in das Geschäftslokal begeben, dort wiederum diverse Parfums behändigt und in seiner Jacke versteckt und sodann den Laden, ohne zu bezahlen, verlassen (Deliktsbetrag CHF 1'113.90). Die Vorinstanz erwog hierzu Folgendes (pag. 1174):