9. Vorwurf der Tathandlungen z.N. N.________ (AKS Ziff. I.1.10, I.1.11 und I.2.2) Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift (pag. 883 f.) vorgeworfen, er habe sich am 10. März 2023 um 15:00 Uhr in das Verkaufsgeschäft begeben, dort diverse Parfums behändigt und in seiner Jacke versteckt und sodann ohne zu bezahlen den Laden verlassen Deliktsbetrag CHF 1'803.00).