8. Vorwurf der Tathandlungen z.N. F.________ (AKS Ziff. I.1.1, I.2.1 und I.3) Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift (pag. 881/884) vorgeworfen, er habe sich zusammen mit zwei weiteren, unbekannten Personen durch ein von der Täterschaft aufgewuchtetes Fenster Zugang in das Geschäftslokal verschafft und dort in der Folge diverses Diebesgut (Zigaretten, Tabak, E-Zigaretten, Koffer, Swisslose etc.) im Wert von rund CHF 16'500.00 behändigt, wobei die Täterschaft einen Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 1'600.00 verursacht habe (Deliktssumme ca. CHF 18'100.00).