7. Vorwurf der Tathandlungen z.N. von E.________ (AKS Ziff. I.1.2 und I.4) Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift (pag. 881/884) vorgeworfen, er habe am 26./27. November 2022 zusammen mit einer unbekannten Person aus dem unverschlossenen Personenwagen das Portemonnaie der Geschädigten entwendet (Deliktsbetrag CHF 70.00). Zudem habe er am 27. November 2022, evtl. zusammen mit unbekannten Mittätern, die zuvor gestohlene Bankkarte der Geschädigten für die Bezahlung von Einkäufen in der Höhe von insgesamt CHF 309.70 an diversen Orten, so z.B. an mehreren Kiosken, ________ (Shop) etc., verwendet (Deliktsbetrag CHF 309.70).