1. Zu einer Freiheitsstrafe von maximal 13 Monaten, unter Anrechnung der bereits ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft. Der Vollzug sei aufzuschieben und die Probezeit auf maximal 2 Jahre festzusetzen. 2. Zur Bezahlung einer Busse in der Höhe von CHF 500.00, ersatzweise fünf Tage Haft bei schuldhafter Nichtbezahlung. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. III. Auf das Aussprechen einer Landesverweisung sei zu verzichten. IV. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das erst- und oberinstanzliche Verfahren sei gemäss eingereichten Honorarnoten gerichtlich zu bestimmen.