3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1406 f.), ein aktueller Betreibungsregisterauszug (pag. 1317 ff.), eine Bestätigung über den aktuellen und vergangenen Sozialhilfebezug bei der Abteilung Soziales der Stadt C.________ (pag. 1381 ff.) und im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ein Bericht des Staatssekretariats für Migration SEM (pag. 1324 f.) sowie ein Bericht des Migrationsdienstes der Stadt C.________ (pag. 1330 f.) eingeholt (vgl. pag.