2 Punkte des erstinstanzlichen Urteils fest und entliess die Straf- und Zivilkläger/innen 1-5 sowie die Zivilklägerinnen 1-3 ohne Kostenfolgen zu ihren Lasten aus dem Verfahren (pag. 1294 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 10. Dezember 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers und der Generalstaatsanwaltschaft statt.