Die Straf- und Zivilkläger/innen 1-5 sowie die Zivilklägerinnen 1-3 liessen sich innert Frist nicht vernehmen (vgl. pag. 1269). Nach allseitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs stellte die Kammer mit Beschluss vom 30. September 2024 die Rechtskraft einzelner