2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 17. November 2023 (pag. 1142) und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Schreiben vom 20. November 2023 (pag. 1144) fristgerecht Berufung an. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 7. März 2024 (pag. 1226 f.) erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 26. März 2024 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Strafzumessung und die Dauer der Landesverweisung (pag. 1243 ff.).