sung von 5 Jahren sowie zu den gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'221.90 (pag. 1120 ff., Ziff. II. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zur Bezahlung von Schadenersatz an mehrere Privatkläger/innen und traf weitere Verfügungen (pag. 1123 f., Ziff. IV. erstinstanzliches Urteil).