Weiter wird verfügt: 1. Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-Profil-Gesetz).