Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (exkl. Kosten für das Widerrufsverfahren), bestimmt auf CHF 14'351.70. 3. zur Bezahlung von 1/2 der Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens in Höhe von insgesamt CHF 4'000.00 (inkl. Kosten für das erste oberinstanzliche Widerrufsverfahren), ausmachend CHF 2'000.00. 4. zur Bezahlung von 1/2 der Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens in Höhe von insgesamt CHF 1'000.00 (inkl. Kosten für die Prüfung des Widerrufs im