Insgesamt erachtet die Kammer somit einen Stundenaufwand von 10.5 Stunden als angemessen. Damit resultiert ein Honorar von CHF 3'150.00, ein Reisezuschlag von CHF 50.00 und Auslagen von CHF 33.70. Dieses Honorar entspricht einer Ausschöpfung des ordentlichen Tarifrahmens von ca. 12.7 %, was als angemessen erachtet wird. Unter Berücksichtigung der MwSt. von 8.1 % beläuft sich die Entschädigung für Rechtsanwältin B.________ als Verteidigerin des Beschuldigten auf CHF 3'495.65.