Überdies wurde im Neubeurteilungsverfahren eine fast identische Eingabe, wie bereits im Verfahren vor dem Bundesgericht, eingereicht und für die Aufwendungen im bundesgerichtlichen Verfahren hat das Bundesgericht dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 3'000.00 zugesprochen. Folglich erscheint für die Ausarbeitung der Stellungnahme vom 29. August 2024 nicht wie geltend gemacht ein Aufwand von 7.25 Stunden (Aufwände vom 26. bis 29. August 2024; pag. 1719), sondern von 5 Stunden als angemessen. Die Kostennote ist entsprechend um 2.25 Stunden zu kürzen.