Der gebotene Zeitaufwand für das Neubeurteilungsverfahren ist als sehr gering zu bewerten, namentlich da dieses schriftlich durchgeführt wurde und lediglich ein Termin bei der Polizei zwecks Erstellung eines Leumundberichts sowie Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse wahrgenommen werden musste. Überdies wurde im Neubeurteilungsverfahren eine fast identische Eingabe, wie bereits im Verfahren vor dem Bundesgericht, eingereicht und für die Aufwendungen im bundesgerichtlichen Verfahren hat das Bundesgericht dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 3'000.00 zugesprochen.