21 CHF 4'333.40, sich zusammensetzend aus dem Aufwand von 13.25 Stunden zu CHF 300.00 (d.h. Honorar von CHF 3’975.00), Auslagen von CHF 33.70 sowie 8.1 % MwSt., geltend (pag. 1718 f.). Das beantragte Honorar bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens und entspricht einer Ausschöpfung von rund 16 % des Tarifrahmens. Die Kammer erachtet diese Ausschöpfung in Anbetracht der Kriterien nach KAG als zu hoch.