Auslagen und MwSt.) liegt damit im Rahmen. Mit Blick auf die Kostennote von Rechtsanwältin B.________ ist dennoch eine kleine Anpassung vorzunehmen, denn die oberinstanzliche Verhandlung dauerte nicht wie von Rechtsanwältin B.________ geschätzt 2.5 Stunden, sondern nur 70 Minuten und das Urteil wurde telefonisch eröffnet. Die Kostennote ist daher entsprechend der effektiven Verhandlungsdauer anzupassen resp. um 1 Stunde zu kürzen. Es resultiert folglich ein Zeitaufwand von 17.16 Stunden. Weiter zu berücksichtigen sind die geltend gemachten Auslagen von CHF 250.10 sowie 7.7 %