1579 ff.). Das vorliegende Verfahren ist hinsichtlich der Schwierigkeit des Prozesses als leicht und in Bezug auf die Bedeutung der Streitsache als durchschnittlich zu bewerten. Überdies erscheint ein sehr geringer Zeitaufwand geboten. Insgesamt erachtet die Kammer eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von 20 % als angemessen, was ein maximal angemessenes Honorar von CHF 5'160.00 (CHF 200.00 [Sockelbetrag] + CHF 4'960.00 [20 % von CHF 24'800.00]) zzgl. Auslagen und MwSt. ergibt. Das von Rechtsanwältin B.________ geltend gemachte Honorar von CHF 5'084.80 (exkl. Auslagen und MwSt.) liegt damit im Rahmen.