Verletzung des Beschleunigungsgebots unterliegt, rechtfertigt es sich, die Verfahrenskosten hälftig dem Beschuldigten und hälftig dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. Folglich sind die Verfahrenskosten zu je CHF 500.00 vom Beschuldigten und vom Kanton Bern zu tragen.