2023, N 34 zu Art. 428 StPO; Urteil des Bundesgerichts 6B_1362/2020 vom 20. Juni 2022 E. 23.8.2). Die Kosten für das erste oberinstanzliche Verfahren SK 22 58 wurden mit Urteil vom 15. Mai 2023 auf CHF 4'000.00 bestimmt, wobei in diesem Betrag die Kosten für das erste oberinstanzliche Widerrufsverfahren miteingerechnet wurden und dessen Betrag nicht separat ausgewiesen wurde.