Am 5. Januar 2021 wurde beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau Anklage erhoben. Die Vorinstanz fällte am 22. Oktober 2021 ein Urteil und die Urteilsbegründung datiert vom 26. Januar 2022 (vgl. S. 4 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1448 f.). Die erste verfahrensleitende Verfügung des Obergerichts im ersten Berufungsverfahren (SK 22 58) erging am 16. Februar 2022 (pag. 1507). Die mündliche Berufungsverhandlung fand am 15. Mai 2023 statt und das Urteil wurde gleichentags eröffnet (pag. 1560 ff.). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 14. Juni 2023 ausgefertigt (pag.