1706 ff.). Zur Begründung führte sie aus, dass der Beschuldigte die Verfahrensverzögerungen nicht zu verantworten habe. Bei der Festsetzung der Strafe sei infolge Verletzung des Beschleunigungsgebots ein Abzug von mindestens 20 % zu berücksichtigen. Ausgehend von einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten gemäss aufgehobenem Urteil vom 15. Mai 2023 resultiere eine Freiheitsstrafe von höchstens 17 Monaten. 13.3 Subsumption Das vorliegende Verfahren wurde am 13. August 2019 eröffnet (pag. 1). Am 5. Januar 2021 wurde beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau Anklage erhoben.