14 gewärtigen und es wurde auch noch nie eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Es ist zu erwarten, dass die Anordnung einer unbedingten Freiheitsstrafe eine nachhaltige Warnwirkung bzw. abschreckende Wirkung auf den Beschuldigten haben wird. Folglich kann die Legalprognose hinsichtlich der früheren Geldstrafe verbessert werden, wenn die Freiheitsstrafe unbedingt vollzogen wird. Damit kann auf den Widerruf und folglich auf den Vollzug der früheren Geldstrafe verzichtet werden.