Gemäss Meldung des Schweizerischen Strafregisters vom 7. Dezember 2024 wurde gegen den Beschuldigten am 6. Dezember 2024 ein weiteres Strafverfahren eröffnet und zwar wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (pag. 1723). Insgesamt trüben diese zwei neuen Strafverfahren die Prognose tendenziell etwas ein, was sich aufgrund der Unschuldsvermutung indessen nicht entscheidend auswirkt.