13 Nachdem der Beschuldigte bislang zweimal zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde und davon nicht vor weiterer Delinquenz abgehalten werden konnte, wird er mit dem vorliegenden Urteil erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Auch wenn sich der Beschuldigte selbst durch die im früheren Verfahren erstandene Untersuchungshaft von 22 Tagen nicht beeindrucken liess, so ist zu erwarten, dass die erstmalige Anordnung einer Freiheitsstrafe (von 21 Monaten) eine präventive Wirkung auf den Beschuldigten haben wird.