Seinen Tatbeitrag räumte er jedoch erst nach wiederholter Befragung auf Vorhalt von Beweismitteln, insbesondere von Aussagen von Dritten, ein. Er bestätigte jeweils lediglich, was ihm vorgehalten wurde. Spontane Aussagen zum eigenen Tatbeitrag finden sich kaum. Eigene Handlungen relativierte er, seine Angaben – beispielsweise zur Finanzierung – blieben im Vagen. Echte Reue und Einsicht waren und sind nicht erkennbar.