Das Ausgeführte wirkt sich im Rahmen der Prognosestellung erheblich ungünstig aus. Betreffend die aktuelle Lebenssituation ist festzuhalten, dass der Beschuldigte aufgrund eines Arbeitsunfalles im Jahr 2004 eine IV-Teilrente bezieht und keiner Arbeitstätigkeit nachgeht. Die mangelnde Integration in den Arbeitsmarkt wirkt sich jedoch aufgrund seiner Teilinvalidität nicht zu seinen Ungunsten aus. Bezüglich seiner familiären Verhältnisse ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte am 24. Januar 2023 scheiden liess (pag. 1547 und pag. 1571 ff.), noch im gleichen Jahr erneut heiratete und am