Dennoch verzichtete er danach nicht auf deliktische Tätigkeiten, sondern delinquierte erneut einschlägig, was auf eine Unbelehrbarkeit des Beschuldigten hinweist. So begann der Beschuldigte am 1. August 2018 und damit noch vor Abschluss des vorerwähnten Verfahrens erneut mit dem Aufbau einer Hanfindooranlage – diesmal in noch grösserem Umfang.