So hat der Beschuldigte im Zeitraum vom 21. November 2016 bis 3. Februar 2017 gemeinsam mit einem Komplizen und weiteren Helfern eine Hanfindooranlage in einer Industrieanlage zur Aufzucht von 761 Marihuana- Pflanzen betrieben. In die Anlage investierte er rund CHF 10'000.00. Im Rahmen des damaligen Verfahrens wurde der Beschuldigte im Februar 2017 für 22 Tage in Untersuchungshaft versetzt. Dennoch verzichtete er danach nicht auf deliktische Tätigkeiten, sondern delinquierte erneut einschlägig, was auf eine Unbelehrbarkeit des Beschuldigten hinweist.