Weiter wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg am 21. August 2018 wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagesätzen zu CHF 50.00 sowie einer Busse von CHF 1'800.00 verurteilt. Wie sich aus den entsprechenden Vorakten entnehmen lässt, betraf die letztgenannte Verurteilung ebenfalls den Aufbau einer Hanfindooranlage. So hat der Beschuldigte im Zeitraum vom 21. November 2016 bis 3. Februar 2017 gemeinsam mit einem Komplizen und weiteren Helfern eine Hanfindooranlage in einer Industrieanlage zur Aufzucht von 761 Marihuana- Pflanzen betrieben.