10. Vorbringen der Parteien 10.1 Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwältin B.________ beantragte u.a., der Beschuldigte sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen (vgl. E. I.7.1 hiervor). Zur Begründung führte sie aus, es könne betreffend das Strafmass auf die Ausführungen anlässlich der Berufungsverhandlung vom 15. Mai 2023 verwiesen werden (vgl. hierzu pag. 1566 f.). Zusätzlich zu berücksichtigen sei die Verletzung des Beschleunigungsgebotes, weshalb bei der Festsetzung der Strafe ein Abzug von 20 % zu berücksichtigen sei.