1. der Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen Dezember 2017 und 21. Oktober 2018 in C.________ und anderswo durch Konsum von Haschisch und Marihuana ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;