A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, engeblich [sig!] begangen zwischen Dezember 2017 und 21. Oktober 2018 in C.________ und anderswoe [sig!] durch Konsum von Haschisch und Marihuana infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.