__ betreffend den Beschuldigten und G.________ (pag. 1571 ff.) sowie ein ärztliches Zeugnis über den Beschuldigten vom 5. Mai 2023, ausgestellt durch Dr. med. H.________, Spezialarzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie (pag. 1578). Überdies wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. Mai 2023 ergänzend einvernommen (pag. 1562 ff.).