6. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im ersten oberinstanzlichen Verfahren ein aktualisierter Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse; pag. 1544 ff. [datierend vom 4. April 2023]) und ein Strafregisterauszug (pag. 1551 ff. [datierend vom 19. April 2023]) über den Beschuldigten eingeholt. Im Neubeurteilungsverfahren wurde erneut ein aktualisierter Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse; pag. 1680 ff./1695 ff. [datierend vom 24. Juni 2024]) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1683 ff. [datierend vom 5. Juli 2024]; vgl. pag. 1677) über den Beschuldigten eingeholt.