Mit Verfügung vom 30. August 2024 wurde von diesen Eingaben Kenntnis genommen und der jeweils anderen Partei gegeben. Ferner wurde den Parteien zur Kenntnis gebracht, dass bei der Staatsanwaltschaft Oberland von Amtes wegen die Akten des Verfahrens O 24 5627 betreffend den Beschuldigten eingeholt und Aktenkopien zu Handen des vorliegenden Verfahrens erstellt wurden. Überdies wurde den Parteien Gelegenheit zur Einreichung allfälliger Bemerkungen eingeräumt (pag. 1713 f.). Rechtsanwältin B.__