1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 21. August 2018 für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 7'500.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 3 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV.