1. A.________ gestützt auf den Schuldspruch gemäss Ziff. I. C. 2. dieses Urteils zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird [sic!] auf 2 Tage festgesetzt wurde. 2. A.________ zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 14’351.70, verurteilt wurde. E. 1. Auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde (Art. 66a Abs. 2 StGB). 2. Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien (Ass.-Nr. 6; Ass.-Nr. 002; Ass.-Nr. 02) zur Vernichtung eingezogen wurden. II. A.________ wird in Anwendung der