Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen Dezember 2017 und 21. Oktober 2018 in C.________ und anderswo durch Konsum von Haschisch und Marihuana infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen 22. Oktober 2018 und März 2019 in C.________ durch Besitz von ca. 10 Gramm Haschisch