Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung (pag. 1401). Das oberinstanzliche Verfahren vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wurde unter der Verfahrensnummer SK 22 58 geführt. 3. Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 22 58 vom 15. Mai 2023 Mit Urteil SK 22 58 vom 15. Mai 2023 erkannte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern was folgt (pag. 1585 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau 22. Oktober 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.