1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt Dr. B.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 10'115.85 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt Dr. B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: