1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. März 2019 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 400.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 200.00 betreffend den Widerruf werden A.________ auferlegt. 2. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. März 2019 wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 aStGB); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. IV.