verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 5 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'729.30. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. 36 III. Betreffend Widerruf wird erkannt: