Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. September 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 4. Januar 2021 in K.________ (Ort) Z. N. von C.________, eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.